Hornbach will Verkauf von Energiesparlampen mit zu hohen Quecksilber-Werten unterlassen
Das ist das Ergebnis eines Klageverfahrens, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) angestrengt hat. Hornbach übernimmt zudem die Verantwortung für alle bereits vekauften Energiesparlampen.
Hintergrund der Auseinandersetzung waren stark erhöhte Quecksilberwerte in bei Hornbach erworbenen Energiesparlampen. In Laboranalysen von Lampen der Hornbach-Eigenmarke Flair Energy konnten in allen Fällen Grenzwertüberschreitungen der giftigen Substanz festgestellt werden.
Eine der untersuchten Lampen wies bis zu 13 Milligramm Quecksilber pro Lampe auf - fast das Dreifache des zugelassenen Werts. Energiesparlampen beinhalten technisch bedingt kleine Mengen Quecksilber. Europaweit dürfen sie aber nicht mehr als 5 Milligramm des giftigen Metalls enthalten, ab 1. Januar 2012 nicht mehr als 3,5 Milligramm.
Nachdem die Hornbach-Baumarkt AG sich zunächst nur verpflichtete, keine Energiesparlampen der von ihr vertriebenen Eigenmarken mit mehr als der zugelassenen Menge Quecksilber zu verkaufen, hatte die DUH im August eine Klage beim Landgericht Landau in der Pfalz eingereicht. Ziel der Klage war es, dass Hornbach die Verantwortung für alle in seinen Baumärkten vertriebenen Energiesparlampen übernimmt, nicht nur für die Eigenmarken.