Schlichtungsstelle Energie nimmt im November Arbeit auf
Die Schlichtungsstelle Energie bietet Verbrauchern künftig die Möglichkeit, kurzfristig und kostenlos ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Die Schlichtungsstelle Energie soll auf einem möglichst unkomplizierten Weg Konflikte zwischen Unternehmen und Verbrauchern lösen. Ihre Gründung erfolgt auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach sollen Schlichtungsverfahren in der Regel nicht länger als drei Monate dauern.
Die Neutralität der Schlichtungsstelle Energie wird durch einen unabhängigen Ombudsmann gewährleistet. Die Schlichtungsstelle Energie wird getragen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne).
„Die Schlichtungsstelle Energie wird dazu beitragen, im Energiemarkt die Spreu vom Weizen zu trennen. Unternehmen, die es mit der Kundenorientierung ernst meinen, sollten dem Trägerverein beitreten. Verbraucher werden dies bei der Wahl ihres Anbieters berücksichtigen. Mittelbar wird die Schlichtungsstelle auch das Beschwerdemanagement innerhalb der Unternehmen verbessern und die Spielwiese für schwarze Schafe verkleinern", so Gerd Billen, Vorstand des vzbv.