Details zur Solarnutzung extra im Bauvertrag regeln
Energiebewusste Bauherren müssen im Bauvertrag spezielle Vereinbarungen für die solare Wärmenutzung und die Stromerzeugung durch Photovoltaik treffen, denn in vielen Bauverträgen und damit in den meisten Bau- und Leistungsbeschreibungen sind energetische Aspekte nur allgemein angerissen. Darauf hat jetzt der Bauherren-Schutzbund (BSB) hingewiesen.
Auch die vom Bundesbauministerium 2008 herausgegebenen Mindestanforderungen für Ein- und Zweifamilienhäuser enthalten zur Nutzung regenerativer Energien erst wenige Angaben. Wer sich für solare Brauchwassererzeugung und Heizungs-unterstützung entscheidet, sollte darauf achten, dass in der Bau- und Leistungs-beschreibung Kollektorart, Speichertyp und Regelungstechnik detailliert beschrieben sind.
Auch die Anpassung an Gebäude und Nutzung ist als Planungsbestandteil auszuweisen. Nur so ist ein effizienter Betrieb der Anlage zu erwarten. Festgelegt ist, dass mindestens 15 Prozent der benötigten Wärmeenergie solar herzustellen sind.
(dapd.djn/kaf/mwo /4)