Gericht verbietet Bürgerbegehren gegen Windkraftanlagen
Das saarländische Verwaltungsgericht hat ein Bürgerbegehren gegen Windkraftanlagen in der Gemeinde Weiskirchen verboten. Die Bürgerschaft dürfe in die Planungskompetenz, die dem Gemeinderat vorbehalten sei, nicht unmittelbar eingreifen, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.
Das Bürgerbegehren sollte gegen Windkraftanlagen im Wald gerichtet sein. Nach Ansicht der Richter sind die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen einem Bürgerbegehren entzogen. (Aktenzeichen: 3K2342/10, Urteil vom 21. Oktober)
(dapd/mpt/chj /1)
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