Energiebedarfsberechnungen für Neubauten oft fehlerhaft
„Der bedarfsorientierte Energieausweis wird zu einem sehr frühen Zeitpunkt erstellt, bei Neubauten bereits für den Bauantrag“, erklärt Architekt Jan Habermann. In der Bauphase werde dann manches verändert, aber in der Energiebedarfsberechnung nicht aktualisiert.
Der Energieausweis ist eine wichtige Grundlage für die Beantragung von KfW-Fördermitteln. Stellen sich die berechneten Werte nach der Fertigstellung des Hauses allerdings als falsch heraus, kann dies für Bauherren und Modernisierer zum Problem werden, weil Förderungen wegfallen und sie nachfinanzieren müssen.
Kunden sollten deshalb schon im Vertrag den Anspruch auf eine Überprüfung und Aktualisierung der Energiebedarfsberechnung nach Abschluss der Bau- oder Umbaumaßnahmen festschreiben lassen, rät der Verein „Wohnen im Eigentum». „Sind die Angaben im Energieausweis nachweislich falsch oder wird der besprochene Energiestandard nicht erreicht, kann dies zu Gewährleistungs- beziehungsweise Schadensersatzansprüchen führen», sagt Rechtsanwältin Sandra Weeger-Elsner. (dapd.djn/kaf/mwo /4)