Eon zieht wegen Atomausstiegs vor Bundesverfassungsgericht
Die Beschwerde sollte noch am Montag in Karlsruhe eingereicht werden, sagte ein Sprecher des Düsseldorfer DAX-Konzerns auf dapd-Anfrage. Mit dem Schritt mache Eon einen Schaden im „hohen einstelligen Milliardenbereich" geltend.
Die Beschwerde richte sich ausdrücklich nicht „gegen den öffentlichen Willen zur Energiewende", sagte der Sprecher. Die frühzeitige Stilllegung der Kraftwerke stelle vielmehr einen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum und die Berufs- und Gewerbefreiheit dar. „Aus unserer Sicht ist dieser Eingriff ohne entsprechende Entschädigung verfassungswidrig", erklärte der Sprecher. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechne Eon im kommenden Jahr, sagte der Sprecher.
Die deutschen Kraftwerksbetreiber wurden von der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima und den politischen Konsequenzen in Deutschland kalt erwischt.
Sechs Reaktoren wurden sofort heruntergefahren und gingen später samt der Anlagen in Krümmel und Brunsbüttel nicht wieder ans Netz. Für die anderen Meiler wurden die erst im Herbst davor beschlossenen Laufzeitverlängerungen im Sommer wieder zurückgenommen.