Neues PKW-Label für Klimafreundlichkeit
Beim Neuwagenverkauf gilt ab dem 1. Dezember 2011: Alle Autos, die zum Verkauf oder Leasing angeboten werden, müssen mit dem neuen Pkw-Label für Klimafreundlichkeit gekennzeichnet werden. Darauf hat jetzt die Deutsche Energie-Agentur (dena) Hersteller, Händler und Leasingunternehmen hingewiesen.
Das neue Label zeigt, ähnlich wie die Kennzeichnung für Haushaltsgeräte, mit einer farbigen CO2-Effizienzskala von A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient), wie klimafreundlich ein Auto ist. Angaben zu den Kraftstoffkosten und zur Höhe der jährlichen Kfz-Steuer ergänzen die Farbskala.
Bei der Berechnung der Energieeffizienz eines Fahrzeugs wird dessen CO2-Ausstoß ins Verhältnis zu seinem Gewicht gesetzt. Damit ermöglicht das Pkw-Label den Vergleich innerhalb einer Fahrzeugklasse: Ein Kleinwagen kann so mit einem anderen Kleinwagenmodell, ein Kombi mit einem Kombi verglichen werden. Dieser relative Ansatz ist auch bei Haushaltsgeräten üblich.
Farbige Pfeile in Grün, Gelb und Rot weisen auf die Effizienzklassen A+ bis G hin. Kraftstoffverbrauch und Kraftstoffkosten sowie die Höhe der jährlichen CO2-basierten Kfz-Steuer sind ebenfalls Bestandteil des Labels. Potenzielle Kunden können so die Unterhaltskosten des Wagens vor dem Kauf abschätzen. Das Label berücksichtigt zudem bereits heute absehbare Neuentwicklungen, indem Angaben zum Stromverbrauch zur Kennzeichnung von Elektroautos, Plug-in-Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen enthalten sind.
Das bisherige Label verliert nach dem 30. November seine Gültigkeit. Ab dem 1. Dezember ist die Anwendung des neuen Labels verbindlich. Bis dahin müssen Hersteller, Händler und Leasingunternehmen ihre Systeme umgestellt haben. Pflicht des Herstellers ist es, seine Fahrzeuge mit dem neuen CO2-Effizienzlabel auszuliefern oder aber die entsprechenden Daten an den Händler oder das Leasingunternehmen zu liefern. Die Händler und Leasingunternehmen müssen dann sicherstellen, dass das Label am Fahrzeug oder in unmittelbarer Nähe angebracht ist. Vergleichbare Pflichten gelten auch beim Verkauf im Internet.