Strom und Gas: Verbraucherzentrale empfiehlt Anbieterwechsel
Was können Verbraucher tun, denen die Erhöhung der Preise durch Ihren Energieversorger angekündigt wird? Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät, dies zum Anlass zu nehmen einen Tarif- oder sogar einen Anbieterwechsel zu prüfen.
Wer noch niemals den Energieversorger gewechselt hat oder keinen schriftlichen Sondervertrag abgeschlossen hat, befindet sich in der – meist recht teuren – Grundversorgungung. Verbraucher auf die dies zutrifft, sollten prüfen, ob ein Sondervertrag beim bisherigen oder einem anderen Anbieter für Sie nicht günstigere Konditionen bietet. Ein Wechsel aus der Grundversorgung ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich.
Auch für Verbraucher mit einem Sondervertrag kann sich der Wechsel zu einem anderen Tarif oder Anbieter lohnen. Die Preiserhöhung gibt dem Verbraucher ein Recht zur Sonderkündigung auf den Zeitpunkt der angekündigten Preiserhöhung. Die Sonderkündigung muss allerdings kurzfristig nach Ankündigung der Preiserhöhung erklärt werden.
Um Ihr Einsparpotenzial bei einem Strom-anbieterwechsel zu überprüfen, nutzen Sie unseren Vergleichsrechner. Sie benötigen dazu nur die jeweilige Postleitzahl und den gewünschte Strommenge einsetzen. Dasselbe gilt übrigens auch beim Gasanbieterwechsel. Den günstigsten Gasanbieter finden Sie übrigens genau so leicht - auf unserem Schwesterportal Gastipp.de.