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Strompreiserhöhungen per E-Mail unwirksam
Strompreiserhöhungen, die den Kunden nur per „individueller Bekanntgabe" angekündigt werden, genügen nicht den gesetzlichen Vorgaben und sind damit unwirksam.
Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm auf Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Die Energieversorger Energiehoch3 und Gelsenwasser jetzt entschieden.
Das Urteil des OLG Hamm vom 22.11.2011 ist praktisch rechtskräftig, da die Richter keine Revision zuließen.
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