Strompreiserhöhungen per E-Mail unwirksam
Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm auf Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Die Energieversorger Energiehoch3 und Gelsenwasser jetzt entschieden.
Das Urteil des OLG Hamm vom 22.11.2011 ist praktisch rechtskräftig, da die Richter keine Revision zuließen.
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