Anstieg der Netzentgelte kann noch verhindert werden
Neben der großzügigen Befreiung der Industrie von den Netzentgelten und der nur homöopathischen Absenkung der Eigenkapitalverzinsung haben grundsätzliche Schwachstellen in der Anreizregulierungs-verordnung dafür gesorgt, dass Netzbetreiber weitere deutliche Steigerungen der Netzentgelte angekündigt haben. Doch zumindest diese zusätzlichen Erhöhungen können nach Ansicht des Bundesverbands Neuer Energieanbieter (bne) noch verhindert werden. Dazu muss der Gesetzgeber aber noch in diesem Jahr die Schwachstellen der Verordnung beseitigen und das Energiewirtschaftsgesetz anpassen.
Die Koalitionsfraktionen haben den Handlungsbedarf erkannt und einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Energiewirtschafts-gesetzes (EnWG) vorgelegt. „Wichtig ist jetzt, dass diese Initiative vom Bundesrat unterstützt wird – und zwar möglichst ohne Verzögerungen“, betont der Geschäftsführer des bne, Robert Busch.
Auf diese Weise könnten die zum 1. Januar 2012 angekündigten enormen Steigerungen der Netzentgelte um teilweise bis zu einem Cent pro Kilowattstunde noch verhindert werden, erklärt Busch. Zum Vergleich: Seit Beginn der Regulierung sind die Netzentgelte insgesamt um 1,55 Cent pro Kilowattstunde gesunken. „Die angekündigten Steigerungen würden damit nahezu den gesamten Regulierungserfolg der letzten Jahre zunichtemachen“, so Busch.
Hintergrund der angekündigten drastischen Netzentgelterhöhungen ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28. Juni 2011. Darin erklärte der BGH einen Teil der Anreizregulierungsverordnung für unzulässig, weil im Energiewirtschaftsgesetz keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage vorhanden war. „Dadurch entstand eine Regelungslücke, die von den Netzbetreibern gnadenlos ausgenutzt wird“, erläutert Busch.