Eon Hanse: Erstattungsansprüche von Stromkunden gestärkt
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht Schleswig hat mit einstimmigem Beschluss angekündigt, die von der Eon Hanse eingelegte Berufung gegen die zugunsten von 60 Stromkunden gewonnene Entscheidung des Landgerichts Itzehoe zurückzuweisen.
Der Ausgang des Gerichtsverfahrens verbessert maßgeblich die Durch-setzbarkeit der Erstattungsansprüche der anderen 32.000 Heizstromkunden mit Eon Hanse-„ThermoStrom"-Verträgen aus den Jahren 2005-2007.
Das Landgericht Itzehoe hatte Eon Hanse erstinstanzlich verurteilt, zu Unrecht kassierte Heizstromerhöhungen aus den Jahren 2006 bis 2008 zu erstatten. Damit setzten sich die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als Klägerin endgültig vor Gericht durch.
Doch für die betroffenen Stromkunden gibt es ein Problem: Den Erstattungsansprüchen der 32.000 Heizstromkunden droht zum 31.12.2011 die Verjährung. Wer seine Rechte wahrnehmen will muss klagen. Hier leistet die Verbraucherzentrale Hilfe und bietet neben den beiden Gerichtsentscheidungen eine Musterklage zum Herunterladen an.
Eon Hanse hat nach eigenen Angaben von diesen Kunden insgesamt rund 4,5 Millionen Euro an Preiserhöhungen kassiert, wobei ein Teil der Erstattungsansprüche schon jetzt verjährt sein dürfte. Die Verbraucherzentrale empfiehlt den 32.000 Kunden, deren Kostenrisiken von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden, sich so schnell wie möglich zu entscheiden, damit genügend Zeit für die Formulierung und Einreichung einer Klage noch in diesem Jahr besteht. Gleiches gilt für Betroffene, die sich für eine Klage zusammenschließen wollen.