Kohlekraftwerk Lünen durch Urteil nicht gefährdet
Trotzdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für das Kraftwerk Lünen für rechtswidrig befunden hat, sieht der zukünftige Betreiber Trianel das Projekt nicht in Gefahr, da die bisher erteilten Teilgenehmigungen weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
„Mit dem OVG-Urteil haben wir die nötige Rechtssicherheit, um den Kraftwerksbau zu vollenden", resümiert der Geschäftsführer des Trianel Kohlekraftwerks Lünen (TKL), Manfred Ungethüm, die Entscheidung des 8. Senats des OVG Münster.
Investoren des Lüner Kraftwerksprojekts sind neben Trianel 30 kommunal geeignete Stadtwerke und Regionalversorger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Stadtwerke investieren insgesamt 1,4 Milliarden Euro in das Kohlekraftwerk in Lünen.
Das Kohlekraftwerk mit einer Kapazität von 750 Megawatt kann im Volllastbetrieb Strom für 1,6 Millionen Haushalte produzieren. Zudem sorgt das Kohlekraftwerk nach Inbetriebnahme für die Versorgung der Lüner Innenstadt mit Fernwärme.
In Lünen selbst laufen die Bauarbeiten nach Plan. Die Außenhülle des Kesselhauses ist nahezu fertig gestellt, auch der Elektrofilter zur Staubabscheidung ist zu über 80 Prozent vollendet. Im Winter wird auch der Innenausbau des Kesselhauses vollendet. Mit den bereits betriebsbereiten Hilfsdampferzeugern wird die Baustelle in den kommenden Monaten beheizt.