Durchschnittserlös der Stromversorger um 3,8 Prozent gestiegen
Der vorläufige Durchschnittserlös (Grenzpreis) für Stromlieferungen an Sondervertragskunden lag im Jahr 2010 bei 10,66 Cent je Kilowattstunde. Der Grenzpreis ist damit um 1,1 Prozent gegenüber 2009 gestiegen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Der Durchschnittserlös an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2010 auf 13,18 Cent je Kilowattstunde, das war ebenfalls ein Plus von 1,1 Prozent gegenüber 2009.
Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Energieversorger je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der Konzessions-abgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgern als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.