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Gesetzesnovelle für Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung beschlossen

14.12.2011 von

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Hierdurch wird die Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ausgeweitet, um den Ausbau dieser Technologie zu beschleunigen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromerzeugung in KWK-Anlagen auf 25 Prozent anzuheben. Derzeit beträgt dieser Anteil etwa 15 Prozent.

Gesetzesnovelle für Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung beschlossen

Bei unveränderter Deckelung der KWK-Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr erweitert der Gesetzentwurf insbesondere die Förderung von Investitionen in Wärmenetze. Zudem können Wärmespeicher künftig mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden.

Darüber hinaus werden Maßnahmen zur KWK-Nachrüstung von Kondensations-kraftwerken förderfähig. Die Effizienz dieser Anlagen wird durch eine solche Nachrüstung erheblich gesteigert.

Die Novelle erleichtert außerdem die Förderung kleiner Blockheiz-kraftwerke (BHKW) und der Modernisierung bestehender KWK-Anlagen deutlich. Für KWK-Anlagen, die ab 2013 der Emissions-handelspflicht unterliegen, werden die Zuschläge erhöht.

Durch die Optimierung der Förderung soll ein Impuls für einen beschleunigten Ausbau dieser Technologie gesetzt werden, sagte Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler. Kraft-Wärme-Kopplung leiste einen wichtigen Beitrag zur effizienten Nutzung von Ressourcen und damit zum Klimaschutz. 

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