KWK-Gesetz: Verbände sehen Nachbesserungsbedarf
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen sieht Nachbesserungsbedarf bei der Gesetzesnovelle zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland, die gestern von der Bundesregierung beschlossen wurde.
Insbesondere die Vergütungssätze von Strom und Wärme seien mit 0,3 Cent pro Kilowattstunde zu niedrig. So halten sowohl die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Hildegard Müller als auch der VKU-Hauptgeschäftsführer, Hans-Joachim Reck, einen Betrag von 0,5 Cent pro Kilowattstunde für erforderlich.
Etliche Prämissen im Gutachten für das Bundeswirtschafts-ministerium, das die Grundlage für die Gesetzesnovelle bildete, seien bei den Wirtschaftlichkeits-berechnungen äußerst optimistisch gewählt, so Müller weiter. Dies führe im Ergebnis zu einer weitaus besseren Darstellung der Wirtschaftlichkeit als tatsächlich erzielt werden könne.
Unabhängig von der Art des eingesetzten Brennstoffs werden durch KWK allein in Deutschland Emissionen in einer Größenordnung von 41,7 bis 49,3 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Diese Zahlen ließen sich noch steigern. Bislang behinderten jedoch unzureichende politische Rahmenbedingungen den Ausbau und die Weiterentwicklung der Technologie.