Investitionsrahmen für Netzausbau verbessert
So wird beispielsweise der bisherige Zeitverzug von zwei Jahren, mit dem die erheblichen Investitionskosten refinanziert werden konnten, beseitigt. Solche Kosten können nunmehr unmittelbar in der Kalkulation berücksichtigt und über die Netzentgelte refinanziert werden.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat die neue Regelung ausdrücklich begrüßt: „Mit der heute beschlossenen Änderung der Anreizregulierung wird ein wichtiger Fehler in der Verordnung für Investitionen in Großprojekte auf der Übertragungsnetzebene beseitigt. Leider ist die Chance vertan worden, diese Regelung auch gleich für die rund 900 Verteilnetzbetreiber in Deutschland einzuführen", kommentierte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, die von der Bundesregierung verabschiedeten Änderungen der Anreizregulierungsverordnung.