Neue Umlage für Stromkunden kommt zum Jahresbeginn
Die Bundesnetzagentur hat gestern die Festlegung zur neuen Umlage nach Paragraph 19, Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung veröffentlicht. Die Regelung soll ab 1. Januar 2012 gelten.
Die neue Regelung hat nach Abgaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte in nahezu allen Netzgebieten. Zudem komme die Festlegung kommt so spät, dass kurz vor dem Jahreswechsel eine geordnete Neuberechnung der Netzentgelte kaum möglich sei. Die Vertriebsunternehmen können zudem die neue Umlage bei der Ermittlung der Strompreise für die Kunden nicht mehr zum Jahreswechsel berücksichtigen.
Stromintensive Industriebetriebe können nach den neuen Regelungen im genannten Paragraphen eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Abnahmestellen mindestens 7.000 Benutzungsstunden und mindestens 10 Gigawattstunden Stromverbrauch im Jahr aufweisen.
Die bisherige Regelung sah für energieintensive Betriebe mit diesen Abnahmezahlen ein individuelles Netzentgelt vor, das nicht weniger als 20 Prozent des allgemeinen Netzentgelts betragen durfte.