Bundesregierung beschließt neues Gesetz für Energieeffizienz-Label
Die Bundesregierung hat heute ein Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchs-kennzeichnungsrechts beschlossen, mit dem in erster Linie Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. Zukünftig kann so nicht nur für Haushaltsgeräte, sondern auch für gewerbliche Produkte ein EU-Effizienzlabel festgelegt werden.
Einen Schwerpunkt des Gesetzes bildet der erweiterte Anwendungsbereich. Die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Effizienzskala (grün = sehr effizient, rot = wenig effizient) wird künftig auf weitere, so genannte energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt.
Gemeint sind Produkte, die entweder selbst Energie verbrauchen oder mittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben (zum Beispiel Fenster). Die EU-Kommission hat in Vorstudien bis zu 35 Produktgruppen mit hohem Energieeinsparpotential ausgewählt, für die nun schrittweise produktspezifische EU-Verordnungen festgelegt werden sollen.