VKU: EU-Beihilferegelungen behindern Kraftwerksförderprogramm
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht das Kraftwerks-förderprogramm der Bundesregierung durch die europarechtliche Rahmensetzung gefährdet, nachdem die Europäische Kommission gestern ihren Vorschlag für die Leitlinien zu den Beihilferegelungen 2013-2016 veröffentlicht hat.
Der Bau neuer oder der Umbau alter Kraftwerke soll demnach künftig ausnahmslos an die Verwendung der so genannten CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture and Storage) geknüpft werden. Beihilfen sollten nur Kraftwerke erhalten, wenn diese zukünftig die CCS-Technologie einsetzen, der Transport von CO2 technisch und wirtschaftlich möglich ist und zudem passende Speichermöglichkeiten vorhanden sind.
Die Höhe der Beihilfen liegt dabei zwischen fünf und 15 Prozent, abhängig davon, ob CCS vor oder nach 2020 umgesetzt wird. Die Ausgestaltung der Beihilferegelungen liegt in der Kompetenz der EU-Kommission, Mitgliedstaaten werden nur konsultiert. Der VKU sieht darin eine Gefahr für das Kraft-werksförderprogramm der Bundesregierung und damit für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland.
„Die deutschen Stadtwerke stehen hinter dem Ziel der Europäischen Union (EU), die erneuerbaren Energien umfassend auszubauen. Jedoch darf die Kommission der Energiewirtschaft dabei keine zusätzlichen Steine in den Weg legen. Die Einbindung von CCS ist für verbrauchsnahe und effiziente Gas- und Dampfanlagen weder ökologisch sinnvoll noch wirtschaftlich machbar", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.