Preisgarantie schützt nicht immer vor Preiserhöhungen
Wenn der Stromliefervertrag eine wirksame „Steuer- und Abgabenklausel“ enthält, können gestiegene Netznutzungsentgelte, Beschaffungskosten und die neue Sonderkundenabgabe an den Kunden weitergegeben werden, erklärt Karin Goldbeck, Expertin für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Sie rät deshalb, beim Abschluss neuer Verträge mit Preisgarantie auch bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem so genannten Kleingedruckten, darauf zu achten, dass der Vertrag die Weitergabe von Steuer- und Abgabenerhöhungen für den Garantiezeitraum ausschließt.
Ansonsten kann es zu bösen Überraschungen kommen, wie es viele Verbraucher zum Jahresende 2010 erleben mussten. Weil einige Energieunternehmen trotz Kenntnis der steigenden EEG-Umlage noch mit günstigen Preisen lockten, wechselten sie noch schnell ihren Anbieter. Mit Lieferbeginn im ersten Quartal 2011 gab es bereits die erste Strompreiserhöhung.
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