Mikro-KWK-Anlagen werden ab März wieder gefördert
Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini- und Mikro-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Ab dem 1. April 2012 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge eingereicht werden.
Neue Mini- und Mikro-KWK-Anlagen bis 20 kW in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. Sehr kleine, besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignete Mikro-KWK-Anlagen mit einer Leistung von 1 kW erhalten einen Investitionszuschuss von 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 Euro.
Voraussetzung für eine Förderung der Mini- oder Mikro-KWK-Anlage ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen: Die Primärenergie-einsparung muss für Mikro-KWK-Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 Prozent und für Mini- und Mikro-KWK-Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem ist ein Gesamtjahres-nutzungsgrad von mindestens 85 Prozent einzuhalten.
Fördervoraussetzung ist weiterhin, dass die Mini- oder Mikro-KWK-Anlagen in einer Liste enthalten sind, die auf der Homepage des BAFA veröffentlicht wurde. Die Liste soll bis zum 15. März 2012 veröffentlicht werden, näheres ist der BAFA-Homepage zu entnehmen.