Kartellamtspräsident für Quotensystem statt EEG
Der Kartellamtspräsident Andreas Mundt hält eine Überholung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), in dem der Vorrang und die Mindestverkaufspreise für die Einspeisung von Strom aus erneuerbarer Energien gesetzlich geregelt sind, für notwendig.
In einem Interview mit dem „Handelsblatt“ sprach er sich wie schon vor ihm Bundeswirtschaftsminister Rösler für ein Quotensystem aus, in dem der Gesetzgeber eine bestimmte Quote vorschreibt, die von den stromerzeugenden Unternehmen dann erfüllt werden müsse.
Zwar war das EEG nach Einschätzung Mundts für die Anschubfinanzierung der erneuerbaren Energien durchaus geeignet, aber bei einem durchschnittlichen Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Strom-erzeugung in Deutschland von 20 Prozent müsse man nun von der Anschub-förderung in ein dauerhaftes System übergehen.
Auf diese Weise könnte man einen Steuerungseffekt in das System bekommen, so Mundt, der dazu führen werde, dass Strom aus erneuerbaren Quellen, der zu besonders günstigen Preisen angeboten wird, verstärkt nachgefragt wird. Damit würde sich letztlich die Form der Produktion erneuerbaren Stroms durchsetzten, die marktfähig ist.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) weist die jüngsten Angriffe auf das Fördersystem für Erneuerbare Energien deutlich zurück. Es sei absurd, ein Gesetz in Frage zu stellen, dessen Neufassung erst vor wenigen Tagen in Kraft getreten sei und dessen Erhalt die Bundesregierung ausdrücklich im Koalitionsvertrag festgeschrieben habe.
Andere Instrumente wie das Quotenmodell würden den Ausbau erneuerbarer Energien massiv bremsen. „Deshalb gibt es auch in Europa kaum noch ein Land, das die ineffizienten, deutlich teureren Quotenmodelle nutzt“, sagte BEE-Präsident Dietmar Schütz. Aufgrund ihrer zahlreichen Schwachstellen hätten diese sich in der Vergangenheit nicht bewährt.