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Energieverbrauch von Produkten soll transparenter werden
Zur Umsetzung neuer EU-Bestimmungen hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts (17/8427) eingebracht. Danach müssen Produkte mit Angaben zum Energieverbrauch und zum Verbrauch anderer wichtiger Ressourcen sowie zu den Kohlendioxid-Emissionen gekennzeichnet werden.
Gesetzeszweck sei die Minderung des Energieverbrauchs mit den Instrumenten der Verbraucherinformation, schreibt die Bundesregierung dazu und macht deutlich: Ziel der genannten Verbrauchsangaben sei es, dem Verbraucher über diese Informationen eine Hilfestellung bei seiner Kaufentscheidung zu geben und diesen zum Kauf sparsamer und effizienter Produkte zu motivieren.
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