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Endlagersuche: Ausstieg aus Gorleben juristisch möglich

09.02.2012 von

Verladung eines Castor-BehältersDer Standort Gorleben kann in einem künftigen Endlagersuchgesetz der Bundesregierung rechtssicher ausgeschlossen werden. Dies zeigt ein gestern von Greenpeace vorgestelltes Rechtsgutachten. Darin belegt die unabhängige Umweltschutzorganisation, dass der Gesetzgeber den Salzstock Gorleben sogar ausschließen sollte, will er ein ergebnisoffenes Endlagersuch-verfahren gewährleisten.

Das juristische Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bundestag den politischen Gestaltungsspielraum besitzt, Gorleben in einem Endlagersuchverfahren rechtssicher auszuschließen. Es liege keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber anderen Standorten vor. Erhebliche Unterschiede zwischen dem Standort Gorleben und jedem anderen potenziellen Endlagerstandort rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung.

Darüber hinaus gefährdeten die bereits gewonnenen Erkenntnisse zum umstrittenen Salzstock eine ergebnisoffene Bestimmung von Sicherheits- und Ausschlusskriterien. Sie kompromittierten den Entscheidungsspielraum, da jede Aufstellung von Sicherheitskriterien immer auch zugleich eine Entscheidung über die Eignung oder Nichteignung des Standortes Gorleben sei. Greenpeace befürchtet, dass sicherheitsrelevante Kriterien für ein mögliches Endlager einzig aufgrund der politischen Machtverhältnisse und nicht auf Basis sachlicher Gründe festgelegt werden könnten.

Der Standort Gorleben ist bereits durch zahlreiche Vorfestlegungen belastet. 35 Jahre lang wurde Gorleben mit massiver finanzieller Unterstützung als einzig möglicher Endlagerstandort für hochradioaktiven Atommüll gehandelt. Dreizehn Castor-Transporte sind mit erheblichem Aufwand in das dortige Zwischenlager gebracht worden. Zudem gibt es am Salzstock bereits mit der sogenannten Pilotkonditionierung eine Nuklearanlage, die für den Endlagerbetrieb notwendig ist. 

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Serie: (4): Wie funktioniert eigentlich...

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