Ankauf der EnBW-Anteile kommt vor Gericht
Der Ankauf der EnBW-Anteile durch das Land Baden-Württemberg kommt nun doch vor Gericht. Wie Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid am Donnerstag in Stuttgart sagte, hat das Land eine Schiedsklage bei der Internationalen Handelskammer in Paris wegen des möglicherweise überhöhten Kaufpreises der EnBW-Anteile eingereicht. Damit sollen Schadenersatz-ansprüche gegen das französische Unternehmen EdF gewahrt werden. „Man muss jetzt handeln, sonst ist es verjährt“, sagte der SPD-Politiker.
Die Landesgesellschaft Neckarpri hatte im Dezember 2010 im Auftrag des damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) EnBW-Anteile von der EdF für knapp fünf Milliarden Euro übernommen.
Beide Vertragsparteien hatten damals im Kaufvertrag sich die Möglichkeit eingeräumt, bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht anzurufen. Die Regelung sei aber diese Woche ausgelaufen, sagte Schmid. Nachdem der Stromversorger EdF einer Verlängerung nicht zugestimmt hatte, sei das Land zum Handeln gezwungen gewesen.
Sowohl die EdF als auch das Land können laut dem Finanzminister nun jeweils einen Schiedsrichter bestimmen, welche wiederum einen Vorsitzenden Richter des Schiedgerichtes benennen. Ein externer Gutachter soll einen Kaufpreis für die EnBW-Anteile zu dem damaligen Zeitpunkt des Ankaufs ermitteln.
Außerdem beschäftigen die Umstände des Aktiengeschäftes, welches der baden-württembergische Staatsgerichtshof im Nachhinein für verfassungswidrig erklärte, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Auf dessen nächster Sitzung am 9. März soll der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) aussagen.
(dapd/mje/kvg/stu/3)