TelDaFax: Frist für die Anmeldung von Forderungen versäumt?
Die Frist für die Anmeldung von Forderungen beim Insolvenzverwalter lief am 31. Januar ab. Als ehemaliger TelDaFax-Kunde können Sie aber auch nachträglich Ansprüche geltend machen. Allerdings nur gegen Gebühr und zusätzliche Wartezeit, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet.
Forderungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter eingehen, werden gesammelt und zum Ende des Verfahrens nachträglich geprüft. Dies kann je nach Länge des Verfahrens in der Regel erst einige Jahre später geschehen.
Nach Abhaltung des nachträglichen Prüfungstermins ist das Amtsgericht verpflichtet, für „verspätete" Forderungsanmeldungen eine Gebühr von 15 Euro pro „verspätetem" Anmeldegläubiger zu erheben. Für Ihre Forderung müssen Sie das Guthaben konkret berechnen und beziffern, notfalls durch Schätzung.