"Sonderkundenumlage“: Verbraucher entlasten Unternehmen
Die Befreiung von Netzentgelten gilt für Unternehmen mit einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden jährlich und einer Stromabnahme von mehr als zehn Millionen Gigawattstunden (GWh).
Hier geht's zum vollständigen Artikel
Gezahlt werden müssen diese Netzentgelte aber trotzdem – und zwar von den Verbrauchern. Stromtipp.de erklärt im Artikel zum Thema, in welcher Höhe der Strompreis wegen der Sonderkundenumlage ansteigt und wie man seine Stromkosten dennoch senken kann.