BUND: Bundesländer sollten „Standortsuchgesetz“ ablehnen
Nicht nur, dass der nachweislich ungeeignete Standort Gorleben noch immer nicht ausgeschlossen werde. Es gebe sogar die Möglichkeit, dass Gorleben ohne neue wissenschaftliche Untersuchungen bei der Standort-Auswahl zur untertägigen Erkundung weiter berücksichtigt werde. Das Gesetz enthalte zudem keine Kostenregelung. Damit bestehe das Risiko, dass für die Kosten der Endlagersuche der Steuerzahler aufkommen müsse.
Ein echter Neustart bei der Suche nach einem Atommülllager sähe anders aus, so BUND-Atomexperte Thorben Becker. Der BUND-Experte forderte einen gesetzlichen Ausschluss des Standortes Gorleben. Entscheidend sei auch, dass schon in diesem Gesetz die wesentlichen Sicherheitskriterien für das Endlager festgelegt würden und deren Erstellung nicht an eine neu zu gründende Behörde delegiert werde.
In das Gesetz gehöre außerdem die eindeutige Regelung, dass die Verursacher des Atommülls für sämtliche Kosten schon bei der Suche nach einem neuen Endlager aufzukommen hätten.