EnBW gerät wegen Russland-Geschäften ins Visier der Staatsanwälte

20.03.2012 von

Geschäfte mit einem russischen Lobbyisten haben den Energiekonzern EnBW ins Visier der Mannheimer Staatsanwaltschaft gerückt. Die Behörde habe Vorermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Untreue, Steuerhinterziehung und Korruption aufgenommen, sagte Staatsanwalt Peter Lintz am Dienstag der Nachrichtenagentur dapd. Er bestätigte damit einen Bericht des „Handelsblatt".

Zunächst war die Staatsanwaltschaft Karlsruhe tätig geworden, wegen Medienberichten über ein Verfahren am Landgericht Karlsruhe. Zwei Schweizer Gesellschaften des russischen Geschäftsmannes Andrey Bykov haben gegen EnBW und zwei Tochtergesellschaften Klage über mehr als 120 Millionen Euro eingereicht.

Hintergrund sind Verträge von EnBW mit russischen Partnern, die bei dem Versorger zu Abschreibungen von etwa 130 Millionen Euro geführt hatten. Laut EnBW ging es bei den Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2008 unter anderem um die Lieferung und Sicherung von Uran sowie um eine Kooperation bei dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim.

Anders stellt sich die Sichtweise der klagenden Gesellschaften dar. Sie hätten für EnBW über Jahre hinweg erfolgreiche Lobbydienste in Russland erbracht. EnBW habe sich zur Vergütung dieser Leistungen verpflichtet. Bei den Verträgen, auf die EnBW pocht, habe es sich um unwirksame Scheinverträge gehandelt.

Das Stichwort „Scheinverträge" machte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hellhörig, die das Verfahren an die für Wirtschaftssachen zuständigen Kollegen in Mannheim übergab. Das Verfahren richtet sich laut Lintz zunächst gegen keine konkrete Person. Erst wenn sich der Anfangsverdacht erhärte, werde geprüft, gegen welche Personen sich weitere Ermittlungen richten könnten.

Das müssen für den Vorgang verantwortliche Personen sein, bei einem Konzern also möglicherweise der Vorstand. Damit könnte der ehemalige EnBW-Chef Utz Claassen wieder in den Mittelpunkt rücken, der zu der fraglichen Zeit den Konzern leitete. Vor Ostern erwartet Lintz aber keine Ergebnisse der Vorermittlungen.
(dapd/T2012032000022/mje/mwa/1) 

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