Das Bundeskartellamt hat den Darmstädter Energieversorger Entega zu einer Rückerstattung von insgesamt rund fünf Millionen Euro an seine Heizstrom-Kunden verpflichtet, da das Unternehmen in den Jahren 2007 bis 2009 von Haushalts- und Kleingewerbekunden missbräuchlich überhöhte Preise verlangt hat. Rund 23.000 Heizstrom-Kunden können nun eine Rückerstattung von durchschnittlich 215 Euro plus Zinsen und Mehrwertsteuer erwarten. Der genaue Betrag ist vom individuellen Verbrauch abhängig.
Entega weist den Vorwurf unterdessen als unbegründet zurück und beabsichtigt, gegen die Verfügung des Bundeskartellamts Beschwerde beim OLG Düsseldorf einzulegen. „Unsere Preise waren und sind angemessen“, sagt Entega Geschäftsführerin Cordelia Müller. „Beim Bezug unseres Stroms achten wir immer auf optimale Einkaufs- und Vertragsbedingungen und noch effizientere Prozesse, um die Preise so kundenfreundlich wie möglich zu gestalten. In dieser Vorgehensweise können wir keine überhöhte Preisgestaltung erkennen und werden dies daher gerichtlich klären lassen.“
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Im Herbst 2009 hatte das Bundeskartellamt bundesweit Untersuchungen bei 25 Heizstromversorgern eingeleitet. In der Folge hatten sich bereits im Jahre 2010 preisauffällige Unternehmen im Rahmen von Zusagen gegenüber dem Bundeskartellamt zu Rückerstattungen in einer Gesamthöhe von rund 27,2 Millionen Euro, Preissenkungen und marktöffnenden Maßnahmen verpflichtet.