EEG: Regierung verzichtet auf Verordnungsermächtigung

28.03.2012 von

Die Koalitionsfraktionen haben in ihrem Änderungsantrag zum Entwurf des EEG-Änderungsgesetzes die sogenannte Verordnungsermächtigung (§64g EEGÄG) gestrichen. Der Paragraph hätte der Bundesregierung erlaubt, die vergüteten Strommengen nicht nur für die Solarenergie, sondern auch für andere erneuerbare Energien wie Windenergie per Verordnung zu reduzieren.

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) hatte in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass allein die Möglichkeit einer Verordnung zu einem erhöhten Finanzierungsrisiko und damit zu steigenden Kosten und zu unnötigen Mehrkosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien führen wird.

„Dass die Koalitionsfraktionen jetzt die Streichung der Verordnungs-ermächtigung beantragt haben, war ein richtiger Schritt. Das zeigt, wie notwendig ein transparentes parlamentarisches Verfahren für die Ausgestaltung der Energiewende ist. Das Projekt ist viel zu wichtig, als dass per Verordnung an den Grundfesten des EEG gerührt werden sollte. Die Parlamentarier haben hier ihre Verantwortung erkannt und diese wahrgenommen“, erklärte BWE-Präsident Hermann Albers in Berlin.

Zu bedauern sei jedoch, dass die Regierungskoalitionen mit ihrem ersten Gesetzesentwurf erneut die Windenergiebranche verunsichert haben. Das neue EEG war gerade einmal vor ein paar Wochen in Kraft getreten, bevor es schon wieder novelliert wurde. Ein Windenergieprojekt brauche aber von der ersten Planung bis zur Umsetzung mehrere Jahre. Verlässliche Rahmenbedingungen seien deshalb eine Grundvoraussetzung für die Realisierung. 

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