Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber aus dem Sortiment genommen
Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte im September 2011 bei Untersuchungen der von Methline angebotenen Energiesparlampen in zwei von drei Fällen Grenzwertüberschreitungen des giftigen Metalls festgestellt. Weil sich der Händler zunächst weigerte, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, reichte die DUH Klage beim Landgericht Berlin ein. Am 7. März 2012 einigte man sich auf einen Vergleich.
Energiesparlampen beinhalten technisch bedingt kleine Mengen Quecksilber. Zum 1. Januar 2012 wurde europaweit der Grenzwert von fünf auf 3,5 Milligramm gesenkt. Doch nicht alle Hersteller halten sich an die gesetzlichen Vorgaben, wie mehrere von der DUH aufgedeckte Fälle im vergangenen Jahr beweisen.
Solange der Staat seiner gesetzlichen Überwachungspflicht nicht nachkomme, werde die DUH weiter Kontrollen durchführen, um die Verbraucher vor Gasentladungslampen mit zu viel Quecksilber zu schützen. Seit September 2010 müssen Hersteller auf der Verpackung angeben, wie viel Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist. Die DUH rät, beim Energiesparlampenkauf gezielt auf einen geringen Quecksilbergehalt (weniger als zwei Milligramm) und eine hohe Lebensdauer (über 10.000 Stunden) zu achten.