Bundestag hat Kürzung der Solarstromförderung beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, das deutliche Einschnitte bei den sogenannten Einspeisevergütungen für Solarstrom vorsieht.
Bereits ab April soll die Solarstromförderung, die jeweils für 20 Jahre garantiert ist, um 20 bis 32 Prozent gesenkt werden, ab Mai sind weitere Einschnitte der Solarstromförderung von einem Prozent pro Monat geplant.
Ab November können die Kürzungen der Solarstromförderung je nach Entwicklung der Branche mehr oder weniger als ein Prozent betragen. Geplant ist zudem, dass künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz des erzeugten Solarstroms vergütet wird. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungs-pflichtig, die Länderkammer könnte das Vorhaben daher allenfalls verzögern.
In namentlicher Abstimmung votierte eine Mehrheit der Abgeordneten für das Vorhaben. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) verteidigte die Neuerungen. „Wir machen die Energiewende mit wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Verantwortung", betonte er.
(dapd/T2012032950015/nsc/kos/3)