Wechsel des Stromanbieters jetzt in drei Wochen möglich
Der Wechsel des Strom- und Gasanbieters ist ab sofort in einer Frist von drei Wochen möglich. Das novellierte Energie-wirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt vor, dass der Wechsel des Strom- oder Gasanbeiters ab dem 1. April 2012 nur noch drei Wochen darf.
Das bedeutet, sobald der neue Strom- oder Gasanbieter den Kunden beim Netzbetreiber angemeldet hat, muss der Wechsel innerhalb von drei Wochen über die Bühne gegangen sein. Zudem ist es auch nicht mehr erforderlich, dass der im Vertrag vereinbarte Lieferbeginn auf den ersten des Kalendermonats datiert ist. Die Strom- oder Gaslieferung kann ab April an jedem beliebigen Wochentag beginnen.
In den bisher geltenden Regelungen zum Anbieterwechsel gab es demgegenüber starre Fristen. So musste dem Netzbetreiber die neue Liefersituation mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat angezeigt werden. Zudem konnte die Belieferung nur zum Ersten eines Kalendermonats aufgenommen werden.
Obwohl die Strompreise kontinuierlich steigen, scheuen die meisten Verbraucher davor zurück, ihren Stromanbieter zu wechseln. Dabei würde ein anderes Unternehmen sie bei gleicher Leistung deutlich günstiger beliefern.
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