Gericht entscheidet im Juni über Kalkulationspraxis der Netzagentur
Derzeit verhandelt der 3. Kartellsenat des OLG in 19 so genannten Pilot-Beschwerdeverfahren über die Frage, in welcher Weise Netzbetreiber die Preis- und Lohnentwicklung bei den Bereitstellungskosten Ihrer Leitungen und Anlagen berücksichtigen dürfen, wie der Datenbankdienstleister e’net berichtet.
Nach Darstellung des Gerichts hatte die Bundesnetzagentur in diesem Zusammenhang 2007 Berechnungs-methoden für die Jahre bis 2006 festgelegt, die sich auf Indexreihen des Statistischen Bundesamtes stützten. Dagegen wehren sich derzeit fast 300 Netzunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter zahlreiche Stadtwerke. Sie halten die von der Bundesnetzagentur angewandten Preisindizes für unzutreffend.
Das finanzielle Gesamtvolumen des Rechtsstreits wird auf eine dreistellige Millionensumme bis möglicherweise hin zu einem Milliardenbetrag geschätzt. Ein Entscheid zugunsten der Netzbetreiber würde entsprechende Auswirkungen auf die Stromkosten nach sich ziehen, insbesondere dann, wenn rückwirkende Kompensationseffekte zum Tragen kommen müssten.