Neue Klage gegen Kohlekraftwerk Brunsbüttel
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein (LSFV) haben gestern beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein erneut Klage gegen eine weitere Genehmigung für das geplante Kohlekraftwerk Brunsbüttel der SüdWestStrom StadtKraftWerk Brunsbüttel GmbH und Co. KG (SWS) eingereicht.
Mit ihrem Schritt greift die Klagegemeinschaft die im Dezember 2011 erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Kreises Dithmarschen für die beiden Steinkohleblöcke (1.820 MW elektrische Leistung) von SüdWestStrom an. Bei Realisierung der von SWS kalkulierten Betriebsweise des Doppelblockkraftwerks würde die Anlage jährlich über 10 Millionen Tonnen des Treibhausgases CO2 ausstoßen.
Inhaltlich und rechtlich geht es bei der Klage gegen die wasserrechtliche Genehmigung um eine unzulässige Beeinträchtigung von europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten in Schutzgebieten. Der Betrieb des Kraftwerks bedroht nach Überzeugung der Kläger seltene und vom Aussterben bedrohte Fischarten, aber auch Speisefische wie Aal und Stint, die die Existenz der verbliebenen Elbfischer sichern.
Das umstrittene Kohlekraftwerk Brunsbüttel wird von einem Konsortium von vornehmlich süddeutschen Stadtwerken und zu 36 Prozent von dem Schweizer Energiekonzern Repower AG projektiert. Repower gehört zu 51 Prozent dem Kanton Graubünden, in dem derzeit ein Volksbegehren mit dem Ziel vorangetrieben wird, diese Investition aufzugeben.