Greenpeace: Endlagersuchgesetz ist verfassungswidrig
Der bisherige Gesetzentwurf sieht vor, wesentliche Planungsentscheidungen jeweils in eigenen Bundesgesetzen festzulegen. Dies widerspricht dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Gewaltenteilung. Dadurch würden die Klagemöglichkeiten von betroffenen Bürgern an potentiellen Endlagerstandorten nahezu ausgeschlossen.
Den betroffenen Eigentümern bliebe als einzige Möglichkeit der Gang zum Bundes-verfassungsgericht, um diese Entscheidungen rechtlich überprüfen zu lassen. Das Verfassungs-gericht prüft allerdings nicht, ob Mängel bei Planung und Durchführung von Projekten vorliegen - es stellt nur fest, ob ein Gesetz gegen Grundrechte verstößt.
„Indem per Gesetz ein Standort fixiert wird, schrumpfen die Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bürger auf ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Niveau. Dabei gibt es keinerlei Notwendigkeit für ein solches Vorgehen. Einfache Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates haben die gleiche Legitimation, würden aber den Rechtsschutz des Bürgers erhalten“, erklärt Dr. Ulrich Wollenteit, Atomrechtsspezialist und Verfasser des Gutachtens.