Mappus nahm offenbar Verfassungsbruch beim EnBW-Deal in Kauf

21.04.2012 von

Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hat bei dem umstrittenen Erwerb von Aktien des Karlsruher Energieversorgers EnBW offenbar das Risiko des Verfassungsbruchs in Kauf genommen. Dies ergibt sich aus der Aussage des Rechtsanwaltes Martin Schockenhoff vor dem EnBW-Untersuchungsausschuss des Stuttgarter Landtages am Freitag. Dessen Kanzlei Gleiss Lutz hatte die Landesregierung bei dem Kauf beraten.

Schockenhoff berief sich auf Aussagen des ebenfalls beratenden Investmentbankers Dirk Notheis. Dieser habe ihm damals mitgeteilt, Mappus sei eher bereit, verfassungsrechtliche Unsicherheiten in Kauf zu nehmen, als das Risiko eines Verkaufs an Dritte, insbesondere an ein russisches Unternehmen. Voraussetzung sei, dass ein Deal am Parlament vorbei juristisch „irgendwie begründbar" sei. Mappus und Notheis hatten vor dem Ausschuss ausgesagt, es sei kein konkreter Interessent bekannt gewesen.

Schockenhoff sagte, die Landesregierung habe vermutlich in der Nacht zum 30. November die Entscheidung gefällt, den Aktienkauf nach dem Notbewilligungsrecht zu regeln. Seine Kanzlei habe daraufhin diesen Weg geprüft und „unter den gegebenen Umständen" für rechtlich begründbar gehalten, auch wenn verfassungsrechtliche Risiken verblieben seien. Die Entscheidung, diesen Weg zu gehen, habe letztlich aber die Landesregierung getroffen.

Der Staatsgerichtshof hatte das Geschäft im Oktober 2011 im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt, da der CDU-Regierungschef Mappus zu Unrecht das Parlament ausschaltete. Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, wie im Dezember 2010 der fast fünf Milliarden Euro teure Kauf von EnBW-Aktien durch das Land vom französischen Stromkonzern EdF zustande kam. (dapd/T2012042050039/mio/bv/3) 

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