Mappus nahm offenbar Verfassungsbruch beim EnBW-Deal in Kauf
Schockenhoff berief sich auf Aussagen des ebenfalls beratenden Investmentbankers Dirk Notheis. Dieser habe ihm damals mitgeteilt, Mappus sei eher bereit, verfassungsrechtliche Unsicherheiten in Kauf zu nehmen, als das Risiko eines Verkaufs an Dritte, insbesondere an ein russisches Unternehmen. Voraussetzung sei, dass ein Deal am Parlament vorbei juristisch „irgendwie begründbar" sei. Mappus und Notheis hatten vor dem Ausschuss ausgesagt, es sei kein konkreter Interessent bekannt gewesen.
Schockenhoff sagte, die Landesregierung habe vermutlich in der Nacht zum 30. November die Entscheidung gefällt, den Aktienkauf nach dem Notbewilligungsrecht zu regeln. Seine Kanzlei habe daraufhin diesen Weg geprüft und „unter den gegebenen Umständen" für rechtlich begründbar gehalten, auch wenn verfassungsrechtliche Risiken verblieben seien. Die Entscheidung, diesen Weg zu gehen, habe letztlich aber die Landesregierung getroffen.