Solarförderung: Umweltausschuss im Bundesrat empfiehlt Nachbesserungen

26.04.2012 von

Die Solarbranche darf hoffen, dass die vom Deutschen Bundestag beschlossenen, drastischen Einschnitte bei der Solarstrom-Förderung über ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag nun doch noch nachgebessert werden. Der federführende Umweltausschuss der Länderkammer empfahl heute mehrheitlich, in Verhandlung mit dem Bund zu treten, um Nachbesserungen am Erneuerbare Energien-Änderungsgesetz (EEG ÄG) zu erzielen. Am 11. Mai 2012 entscheidet sich im Bundesrat, ob tatsächlich ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat in dieser Frage eingeleitet wird.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht sich durch das Votum der Umwelt- und Energieminister der Länder in seinen Forderungen bestärkt, die Fördersätze weniger schnell zurück zu fahren. Der Branchenverband hatte in den letzten Monaten gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Umweltverbänden, Gewerkschaften und wissenschaftlichen Einrichtungen wiederholt vor zu drastischen Einschnitten bei der Solarstrom-Förderung gewarnt und für einen weiteren kraftvollen Ausbau der Solarenergie geworben, um die Energiewende und die Existenz tausender Solarjobs in Deutschland nicht zu gefährden.

Nachbesserung durch die Bundesländer erhofft sich die Solarbranche insbesondere bei Solarstromanlagen in der Größenklasse 10-100 Kilowattpeak, in der bis Anfang 2013 mit bis zu 45 Prozent besonders starke Fördereinschnitte vorgesehen sind. Hier dürfte sich der Betrieb neuer Solarstromanlagen andernfalls kaum noch rentieren. Dieses Marktsegment machte 2011 rund 50 Prozent des Photovoltaik-Marktes aus. Betroffen sind Solarstromanlagen auf Schuldächern, Mehrfamilienwohnhäusern, landwirtschaftlichen Gebäuden und Gewerbebetrieben. 

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