Textilverband will EEG-Umlage kippen
Der Verband stützt sich auf ein Gutachten des Regensburger Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen. Demnach ist die EEG-Umlage eine unzulässige Sonderabgabe ähnlich dem einstigen Kohlepfennig. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verpflichtung der Stromkunden, mit dem Strompreis eine Subvention auf die deutsche Steinkohleförderung zu zahlen, 1994 für verfassungswidrig erklärt.
Schäfer sagte, Ziel sei es, das EEG in Karlsruhe überprüfen zu lassen. „Dafür müssen einzelne Unternehmen den Weg durch die Instanzen gehen." Insgesamt hätten 99 Prozent der Industriebetriebe die volle Umlage zu zahlen. Eine Härtefallregelung gebe es nur für besonders energieintensive Unternehmen. Dies betreffe in der Textilbranche bundesweit lediglich 13 von mehr als 1.000 Betrieben.
„Die Stromkosten sind für die Industrie ein Problem im internationalen Wettbewerb", sagte Schäfer. Die Konkurrenz der Textilunternehmen sitze auch in Frankreich. Dort müsse für Strom nicht viel mehr bezahlt werden, als in Deutschland allein die EEG-Umlage ausmache. (dapd/T2012050852229/cga/K2570/lr/mwa/1)