Anbindung von Offshore-Windparks: Verbraucher sollen Risiken tragen
Letztlich würde die neue Umlage den Betreibern von Offshore-Windparks zu Gute kommen, deren Offshore-Windparks zwar Strom erzeugen, aber aufgrund einer fehlenden Anbindung oder eines Leitungsschadens kein Strom in das Netz einspeisen können. Bisher müssen für solche Ausfälle die Netzbetreiber haften.
Nach Ansicht des Offshore-Branchenverbands WAB verhindern derzeit im Wesentlichen ungeklärte Haftungsrisiken weitere Investitionen in die seeseitigen Netzanschlüsse und stellen so auch die ambitionierten Ziele der Bundesregierung für den Ausbau der Offshore-Windenergie in Frage. Deshalb hatte der Verband kürzlich gefordert, dass mögliche Schäden, die trotz technischer und organisatorischer Vorkehrungen nicht wirtschaftlich versicherbar sind, durch den Bund übernommen werden.