Bundesrat hat neuem KWK-Gesetz zugestimmt

18.06.2012 von

 Der Bundesrat hat letzte Woche die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) verabschiedet. Damit kann das Gesetz im Laufe des Sommers in Kraft treten. Die KWKG-Novelle erhöht die Förderung für alle Anlagengrößen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, erhalten zusätzlich einen Ausgleich von noch einmal 0,3 Cent pro Kilowattstunde.

Weiterhin werden Investitionen in Wärmenetze stärker unterstützt. Neu eingeführt wird insbesondere eine Möglichkeit zur Förderung von Wärmespeichern, die mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden können. Wärmespeicher erlauben eine bessere Abstimmung der Stromerzeugung in KWK-Anlagen mit der fluktuierenden Einspeisung erneuerbarer Energien. KWK-Anlagen mit Wärmespeichern können zeitweise unabhängig vom Wärmebedarf Strom einspeisen und die gleichzeitig erzeugte Wärme in Speichern zwischenlagern. Diese kann dann später bei entsprechendem Wärmebedarf abgerufen werden.

Bei Kraft-Wärme-Kopplung wird die zur Stromerzeugung produzierte Wärme anschließend für Heizzwecke genutzt. Hierdurch erreichen KWK-Anlagen eine deutlich höhere Effizienz als reine Stromerzeugungsanlagen. Voraussetzung ist jedoch ein möglichst konstanter Wärmebedarf. In Deutschland wird derzeit rund 15 Prozent des Stroms in KWK-Anlagen erzeugt. Die Bundesregierung hat das Ziel, diesen Anteil bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu steigern.

Die KWK-Förderung wird von den Stromverbrauchern über eine Umlage finanziert, die auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt ist. Dieser Deckel stellt sicher, dass die Belastung der Verbraucher ca. 0,3 Cent pro Kilowattstunde nicht übersteigen kann. 

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