Energiearmut: Verbraucherzentrale fordert Gesetzänderungen
„Wir haben keine Patentlösung für die grassierende Energiearmut in der Schublade liegen. Vielmehr ist ein Bündel an Maßnahmen notwendig, die von einer Vielzahl von Beteiligten umgesetzt werden müssen", sagt Joachim Betz, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherzentrale fordert:
- Der Hartz IV-Regelsatz muss zur Vermeidung von Energiearmut regelmäßig an die Stromkostenentwicklung angepasst werden. Denn wie sollten betroffene Haushalte der Energiearmut entgehen, wenn der aktuelle monatliche Hartz IV-Regelsatz für „Wohnen, Energie und Instandhaltung" 30,42 Euro beträgt, aber die realen Kosten für einen Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden momentan etwa bei 37 Euro monatlich liegen?
- Sobald die ersten Zahlungsrückstände vorliegen, flattern bei betroffenen Haushalten Mahnungen ein, die mit Gebühren, Entgelten und Zinszahlungen verbunden sind. Da diese nicht zur Vermeidung der Stromsperren, sondern zur Verschärfung der Schuldensituation führen, ist die Überprüfung beziehungsweise Deckelung dieser Gebühren durch eine entsprechende Regulierungsbehörde unumgänglich.
- Eine Stromsperre ist nach Grundversorgungsverordnung nur dann zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist. Für die Versorger ist aber eher die Höhe der offenen Forderungen ausschlaggebend. Daher sollte die Härtefallregelung nach § 19 GVV bei Stromsperren konkretisiert werden.
- Damit der Strom trotz Energiewende auch für Haushalte bezahlbar bleibt, die knapp bei Kasse sind, muss das unsoziale Gesetz verändert werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Stromsteuer gesenkt wird oder gar ganz wegfällt, wenn die Einnahmen durch die EEG-Umlage deutlich steigen.
- Aus den Beratungserfahrungen der Verbraucherzentrale Sachsen ist bekannt, dass die Zahlung von ungenau kalkulierten Abschlägen zu großen Problemen führen kann. Daher fordert die Verbraucherzentrale Sachsen Abrechnungssysteme nach den tatsächlich verbrauchten Kilowattstunden.