Vermittlungsausschuss einigt sich bei Solarkürzung

28.06.2012 von

Bund und Länder haben sich bei der gestrigen Sitzung des Vermittlungsausschusses auf die Kürzungen bei der Solarstromförderung geeinigt. Die Kürzungen bei der Solarstromförderung fallen damit weniger stark aus wie zwischenzeitlich angekündigt.

Nach Informationen des „Handelsblatts“ soll der Strom aus Photovoltaik-Kleinanlagen rückwirkend zum 1. nur noch mit 19,50 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden. Im Juli installierte Anlagen sollen eine Vergütung von 18,92 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Die Vergütung werde aber weiterhin 20 Jahre garantiert.

Auch für mittelgroße Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von zehn bis 40 Kilowatt soll der Einschnitt durch die EEG-Novelle weniger hart ausfallen. Jede Kilowattstunde Strom soll hier rückwirkend zum 1. April mit 18,50 Cent vergütet werden (im Juli installierte Anlagen sollen 17,95 Cent pro Kilowattstunde erhalten), wobei ab einer Leistung von zehn Kilowatt nur noch 90 Prozent des erzeugten Stroms angerechnet werden darf. Der Rest muss selbst verbraucht oder zu einem niedrigeren Marktpreis verkauft werden.

Enden soll die Förderung des Solarstroms, wenn Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 52 Gigawatt in Deutschland installiert sind. Zum Vergleich: Derzeit liegt die installierte Leistung etwa bei 28 Gigawatt.

Neben den Kürzungen soll es allerdings auch eine zusätzliche Unterstützung der Solarbranche geben, in die Entwicklung von sogenannten Sonnenspeichern, die Solarstrom speichern, wenn er nicht gebraucht wird. Davon könnten auch private Besitzer von Photovoltaikanlagen profitieren, weil sie so mehr von ihrem selbst erzeugten Strom verbrauchen könnten. 

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