Bahntrassen beim Netzausbau nur eingeschränkt nutzbar
Die bestehenden Bahnstromtrassen sind nur unter engen Restriktionen im Rahmen des anstehenden Netzausbaus nutzbar. Zu diesem Fazit kommt ein heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichtes Gutachten. Zurückzuführen ist das Ergebnis insbesondere auf technische Hindernisse sowie die teils hohen Kosten.
Die Gutachter kommen zum Ergebnis, dass eine Parallelführung von 16,7 Hz Bahnstromfreileitungen und HGÜ-Erdkabelsystemen technisch möglich sei. Allerdings stellt diese Variante die mit Abstand teuerste Möglichkeit dar. Mit Blick auf wirtschaftliche Gesichtspunkte schlagen die Gutachter daher im Ergebnis die weitere Prüfung einer Parallelführung von 16,7 Hz-Bahnstrom- und HGÜ-Freileitungen auf einem gemeinsamen Mastgestänge vor. Hierfür wären störungsarme Umbaulösungen nötig, da vorhandene Bahnstromfreileitungs-maste durch neue kombinierte Maste ersetzt werden müssten. Diese Lösungen und die benötigten Masten müssten noch entwickelt werden.
Das Gutachten wurde unter der Leitung der Bundesnetzagentur und in Begleitung durch das BMWi und BMVBS, das Eisenbahnbundesamt, die Deutsche Bahn AG und Vertreter der vier Übertragungs-netzbetreiber in einem umfangreichen Verfahren erstellt. Das Gutachten mit dem Titel „Machbarkeitsstudie zur Verknüpfung von Bahn- und Energieleitungs-infrastrukturen" ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.