Gericht: Klagen gegen Atom-Moratorium zulässig
Im Rechtsstreit um die befristete Stilllegung des hessischen Atomkraftwerks Biblis nach der Katastrophe von Fukushima ist der Weg für die nächste Runde offen. Die gegen die Anordnung gerichteten Klagen der RWE Power AG seien zulässig, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch in Kassel. Revision ließ er nicht zu. Wird dieses Urteil rechtskräftig, steht im nächsten Schritt eine weitreichende Entscheidung des Kasseler Gerichtshofs an.
Dann geht es um die Frage, ob die vom hessischen Umwelt-ministerium am 18. März 2011 angeordneten und auf drei Monate befristete Stilllegung der Reaktorblöcke Biblis A und B rechtmäßig war. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. RWE will mit seiner Klage die Feststellung erreichen, dass die Stilllegungs-Anordnung rechtswidrig war.
Die RWE-Seite hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, durch die befristete Stilllegung der beiden Blöcke sei dem Unternehmen ein Schaden von insgesamt 187 Millionen Euro entstanden. Denn langfristige Liefervereinbarungen hätten nicht erfüllt werden können, ohne Strom zuzukaufen.
Das Wiesbadener Umwelt-ministerium indes zweifelte besonders im Falle von Biblis B einen Schaden an. Der Block habe sich in Revision befunden, als das Moratorium begann. Die Arbeiten hätten die befristete Stilllegung überdauert. Dies habe rein technische Gründe gehabt. RWE widersprach dieser Darstellung. (dapd/T2012070450551/jbk/K2552/kn/1)