Gestern ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in Kraft getreten. Für neue und modernisierte KWK-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der KWK-Zuschlag in allen Leistungsklassen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde.
Für KWK-Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen und ab dem 1. Januar 2013 in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der Zuschlag um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Auch Wärme- und Kältespeicher, die neu- oder ausgebaut werden, werden künftig nach dem KWKG gefördert. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass KWK-Anlagen mit Wärme- oder Kältespeichern verknüpft werden, um durch eine stromgeführte Fahrweise zum Ausgleich der schwankenden Stromeinspeisung von erneuerbaren Energien leisten zu können. Die Deckelung der Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr bleibt unverändert.
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Der
Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet das Gesetz als wichtigen Baustein, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen. „Mit dem Gesetz verbessern sich die Planungs- und Investitionsbedingungen für die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Die Novelle soll helfen, den KWK-Anteil an der deutschen Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen.