Wirtschaftlichkeit von Mini-KWK genau prüfen
Bereits am 15. Juni stimmte der Bundesrat einer Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK- Gesetz, zu. Ziel ist es, den KWK- Anteil an der Stromproduktion auf 25 Prozent bis 2020 zu erhöhen. Um dies den Bürgern und Unternehmen schmackhaft zu machen, wird die Vergütung für KWK- Strom um 0,3 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf 5,41 Cent pro kWh angehoben und auch die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen erleichtert.
Dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anschaffung eines Mini-KWK für Eigenheime und kleine Mehrfamilienhäuser seit April 2012 wieder finanziell fördert, sieht Undine Wollstein, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, als Erfolg. Verbraucher sollten sich jedoch genau informieren, ob ein Mini-KWK für ihre Bedürfnisse auch wirtschaftlich ist. Denn gerade in Einfamilienhäusern werden oftmals nicht genug Betriebsstunden erreicht, um das Mini-KWK auszulasten. Außerdem wird die produzierte Wärme nur während der Heizperiode richtig genutzt – im Sommer dagegen ist der Bedarf viel geringer. Auch das senkt die Effizienz des Mini-KWK.
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