Wer mit einem Fahrrad mit Elektromotor einen Verkehrsunfall verursacht, kann auf den Kosten sitzen bleiben und ist im schlimmsten Fall finanziell ruiniert. Noch immer ist nicht eindeutig geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen Pedelecs als Fahrrad anzusehen und damit von der Privathaftpflicht-Versicherung erfasst sind. Damit bleibt unklar, ob Unfallfolgen versichert sind. Der ADAC bietet ab dem 1. August deshalb eine Privathaftpflicht-Versicherung an, die unter anderem auch Schäden durch den Gebrauch von Pedelecs bis 25 km/h abdeckt, egal, ob mit oder ohne Anfahrhilfe.
Die ADAC Privat-haftpflicht-Versicherung startet für Singles und Familien mit einem „Basis“- und einem „Exklusiv“-Vertrag in den Markt. Beide Produktlinien bieten Schutz bei alltäglichen Missgeschicken mit Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Im „Basis“-Vertrag mit bis zu fünf Millionen Euro, im „Exklusiv“-Vertrag mit bis zu zehn Millionen Deckungssumme je Versicherungsfall.
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Als Besonderheit sind in den Verträgen mobilitätsbezogene Extras enthalten. So sind zusätzlich auch Schäden durch die Benutzung von nicht zulassungs- und versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge abgedeckt. Neben Pedelecs bis 25 km/h gehören dazu zum Beispiel auch Golfcaddies, Kranken- und Elektrofahrstühle, motorgetriebene Kinderfahrzeuge oder selbstfahrende Kleingeräte wie Rasenmäher.